Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1979 - 1 B 598.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3413
BVerwG, 01.02.1979 - 1 B 598.78 (https://dejure.org/1979,3413)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1979 - 1 B 598.78 (https://dejure.org/1979,3413)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 1 B 598.78 (https://dejure.org/1979,3413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 1 B 598.78
    Teilen die Familienmitglieder - wie hier - die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den ausländischen Familienangehörigen in der Regel zuzumuten, im Interesse der Erhaltung der Familiengemeinschaft ebenfalls in die gemeinsame Heimat zurückzukehren (BVerwGE 42, 133 [134 f.]; 48, 299 [303]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 1 B 598.78
    Teilen die Familienmitglieder - wie hier - die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den ausländischen Familienangehörigen in der Regel zuzumuten, im Interesse der Erhaltung der Familiengemeinschaft ebenfalls in die gemeinsame Heimat zurückzukehren (BVerwGE 42, 133 [134 f.]; 48, 299 [303]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht